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                                 RECK-KONSOLE                      

                    

 


ADAPTERSYSTEM

 

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BEDIENUNGSANLEITUNG

 

1.

 

 

Die RECK-KONSOLE ist mit zwei Schraubsteckern an einer der DIN 7903       entsprechenden Recksäule in beliebiger Übungshöhe zu befestigen.

 

2.

 

 

Beide Schraubstecker sind so weit in die Gewindestücke einzudrehen, dass ein fester Sitz der  RECK-KONSOLE  gewährleistet ist.

 

3.

 

 

 

Die befestigten RECK-KONSOLEN sind besonders bei längeren Belastungen (z.B. Einsatz bei Hallenspielfesten) laufend auf ihre stabile Befestigung an der Recksäule zu überprüfen und gegebenenfalls durch ein Nachdrehen der Schraubstecker zu stabilisieren.

 

4.

 

 

Beide Schäkel am Ausleger erlauben die Aufnahme einer Strickleiter oder eines  Kletternetzes. Dabei müssen ihre Schraubbolzen fest eingedreht werden. Die Verwendung der Schäkel ohne Schraubbolzen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 

5.

 

 

 

Zur besseren Stabilisierung der Recksäulen und zur Vermeidung des Verbiegens der Reckpfosten ist bei Verwendung von zwei oder mehreren RECK-KONSOLEN für Kletterarrangements  das Anbringen der Reckstange zwischen den Reckpfosten erforderlich. Die Reckstange kann den Übenden gleichzeitig als Kletterhilfe (Geländer) dienen.

 

6.

 

Beim Einsatz eines Stahlseiles (SY-NODI) an zwei RECK-KONSOLEN zum Seiltanzen sind zusätzlich folgende Sicherheitsanforderungen zu beachten:
6.1

 

aufgrund der auftretenden hohen Spannungskräfte an der Recksäulen darf die Übungshöhe von 1m nicht überschritten werden.
6.2 

 

um ein Verbiegen der Recksäulen zu vermeiden, ist  zwischen den Reckpfosten  eine Reckstange anzubringen.
6.3 

 

das Seil darf nur von einer Person betreten werden

 

6.4 

 

Sprungbewegungen auf dem Seil sind  aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 

7.

 

Die RECK-KONSOLE trägt  das GS Zeichen (= geprüfte Sicherheit) aufgrund ihrer       TÜV Überprüfung nach der DIN 31000  und erfüllt die Anforderungen des       Gerätsicherheitsgesetzes.

Nach dieser Vorschrift darf das Gerät nur in einem beaufsichtigten Bereich und nur bei entsprechender Mattensicherung verwendet werden.

Das Gerät ist in die jährliche Sicherheitsüberprüfung einer Fachfirma aufzunehmen.

 

8.

 

 

Bei jeder  Verwendung  hat  der  Verantwortliche  besonders in der Beurteilung der  auftretenden Belastungen  stets eine  genaue Sicht- und  Funktionsüberprüfung   vorzunehmen

 

              HINWEIS zur Befestigung:

 

Die Befestigungsvorrichtung weist generell nur M12 Gewinde auf. Die doppelte Ausführung mit zwei Schraubsteckern garantiert genügend Stabilität auch bei Reckkonstruktionen mit größeren Bohrungen bis M16. Recksäulen die von der DIN 7903 abweichen, erfordern eine SONDERANFERTIGUNG der RECK-KONSOLE , MEHRZWECK-KONSOLE oder RECK-LONGE  (SY-NODI).

 

 

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